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Regularien für Trainingskarten

Sportschule Weidemann – 67133 Maxdorf

Vor dem Kauf

Vor dem erstmaligen Erwerb von Trainingskarten findet nach einem Probetraining ein persönliches Gespräch statt. Die Aufnahme zum Training erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten sowie sportlicher, organisatorischer und sicherheitsbezogener Voraussetzungen.

Vor dem Kauf wird ausdrücklich auf die Geltung dieser Regularien und der Studio-Ordnung hingewiesen.

Die Regularien und die Studio-Ordnung liegen an den regulären Trainingstagen in der Sportschule zur Einsichtnahme aus. Sie können vor dem Kauf in Ruhe eingesehen und  als Exemplar mitgenommen werden. Sie werden zusätzlich auf der Internetseite der Sportschule bereitgestellt.

Die wesentlichen Regelungen zum Erwerb und zur Nutzung der Trainingskarten werden vor dem erstmaligen Kartenkauf erläutert. Mit dem Erwerb der Trainingskarten erklärt sich die erwerbende Person mit der Geltung der zuvor zugänglich gemachten Regularien und der Studio-Ordnung einverstanden.

1. Erwerb und Kartensystem

Trainingskarten werden ausschließlich direkt durch die Sportschule Weidemann in 67133 Maxdorf ausgegeben.

Jede einzelne Trainingskarte berechtigt nach vorheriger Abgabe zur einmaligen Teilnahme an der für den vorgesehenen Trainingsteilnehmer an diesem Tag regulär angebotenen Trainingseinheit der Sportschule.

Die jeweilige Trainingskarte ist vor Beginn des Trainings abzugeben und wird mit Beginn der Teilnahme vollständig eingelöst.

Beim Erwerb eines 4er-, 8er- oder 12er-Pakets werden entsprechend vier, acht oder zwölf einzelne Trainingskarten erworben. Jede dieser Karten vermittelt jeweils eine einmalige Trainingsberechtigung.

Der Erwerb von Trainingskarten begründet keine Mitgliedschaft, kein Abonnement, keine automatische Verlängerung und keine Verpflichtung zum Erwerb weiterer Trainingskarten.

Nicht eingelöste Trainingskarten unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

2. Vorgesehener Trainingsteilnehmer

Trainingskarten werden beim Erwerb für die Nutzung durch einen bestimmten Trainingsteilnehmer bestimmt.

Sie sind nicht zur beliebigen oder wechselnden Nutzung durch verschiedene Personen vorgesehen.

Die Trainingskarten werden ohne Namenseintrag ausgegeben. Die Ausgabe ohne Namenseintrag ändert nichts an ihrer Bestimmung für den Trainingsteilnehmer, für dessen Nutzung sie erworben wurden.

3. Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme eines minderjährigen Kindes setzt die Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person voraus.

Mit dem Erwerb der Trainingskarten bestätigt die erwerbende volljährige Person, dass die erforderliche Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person zur Teilnahme des Kindes vorliegt.

Die erwerbende volljährige Person verpflichtet sich, das minderjährige Kind in altersgerechter Weise über die für seine Teilnahme geltenden Regularien, die Studio-Ordnung sowie die Verhaltens- und Sicherheitsregeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Die gesetzlichen Regelungen über die Verantwortlichkeit und Haftung minderjähriger Teilnehmer sowie aufsichtspflichtiger Personen bleiben unberührt.

4. Nichtnutzung und Erstattung

Solange die Sportschule die betreffende reguläre Trainingsmöglichkeit weiterhin anbietet, begründet die Nichtnutzung noch nicht eingelöster Trainingskarten aus persönlichen Gründen des vorgesehenen Trainingsteilnehmers grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Barauszahlung.

Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder Verletzung, Urlaub, Umzug, Terminüberschneidungen oder sonstigen persönlichen Umständen des Trainingsteilnehmers.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Weitergabe und Übertragung

Trainingskarten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Sportschule nicht verkauft, weitergegeben oder von einer anderen Person als dem vorgesehenen Trainingsteilnehmer verwendet werden.

Die Sportschule kann in begründeten persönlichen Ausnahmefällen aus Kulanz gestatten, dass noch nicht eingelöste Trainingskarten von einer anderen Person genutzt werden.

Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung oder Übertragung besteht nicht.

6. Einlösung

Für jede einzelne Trainingsteilnahme ist vor Beginn des Trainings eine gültige Trainingskarte abzugeben.

Mit Beginn der Teilnahme ist die hierfür abgegebene Trainingskarte vollständig eingelöst.

Eine bereits eingelöste Trainingskarte kann nicht erneut verwendet werden.

Findet die vorgesehene Trainingseinheit nicht statt oder kann die Sportschule die betreffende Trainingsleistung nicht erbringen, wird hierfür keine Trainingskarte eingelöst.

7. Studio-Ordnung, Sicherheit und Hausrecht

Für die Teilnahme am Training gilt die beim Erwerb der Trainingskarten einbezogene Studio-Ordnung.

Den berechtigten Anweisungen der Sportschule, insbesondere zu Sicherheit, Trainingsablauf und Verhalten in den Trainingsräumen, ist Folge zu leisten.

Bei schwerwiegenden oder trotz vorheriger Beanstandung wiederholten Verstößen gegen die Studio-Ordnung oder gegen berechtigte Anweisungen der Sportschule kann die weitere Teilnahme am Training untersagt und erforderlichenfalls ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Beanstandung entbehrlich sein.

Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

8. Verlust, Diebstahl und Unleserlichkeit

Die Trainingskarten dienen als Nachweis der noch nicht eingelösten Trainingsteilnahmen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit von Trainingskarten können Ersatzkarten nur ausgegeben werden, wenn der Erwerb, die Berechtigung zur Nutzung und die Anzahl der noch nicht eingelösten Trainingskarten zuverlässig festgestellt werden können.

9. Sonderleistungen

Trainingskarten gelten ausschließlich für den regulären Trainingsunterricht der Sportschule.

Sie können nicht für Lehrgänge, Gürtelprüfungen, Sonderveranstaltungen, Verpflegung, Equipment, Bekleidung oder Schutzausrüstung eingesetzt werden.

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Stand: Januar 2022

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